Transparenz von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten

Das Bundesverfassungsgericht befand in seinem Urteil vom 4. Juli, dass das Volk einen Anspruch darauf hat zu wissen, von wem seine Volksvertreter wie viel Geld oder geldwerte Leistungen bekommen. Nach dieser Entscheidung sind die Auskünfte über bezahlte Tätigkeiten der 614 Abgeordneten des Deutschen Bundestages jetzt umgehend offen gelegt worden. Unter http://www.bundestag.de findet der Interessierte Bürger bei jeder Biografie zu den Abgeordneten auch die Angaben über die Höhe der Einkünfte aus bezahlten Nebentätigkeiten. Die Angaben erfolgen dabei in drei Stufen: Stufe 1: 1000 bis 3500 Euro monatlich, Stufe 2: 3501 bis 7000 Euro monatlich und Stufe 3: mehr als 7000 Euro monatlich. Neben der Höhe der Einkünfte wird auch benannt, für wen die Parlamentarier tätig sind.