Flugsteuergesetz auf den Scheiterhaufen

Die Europäische Kommission hat die Befreiung von Flügen zu den ostfriesischen Inseln von der Flugverkehrssteuer in weiten Teilen abgewiesen. Touristen müssen weiterhin die Flugsteuer zahlen, nur Flüge von Insulanern und zur medizinischen Versorgung bleiben ausgenommen. Der Bundestag hatte in dem Gesetz die komplette Befreiung aller Flüge zu den Inseln beschlossen.