Das Urteil verdient ein großes Lob. Es erkennt ausdrücklich an, dass „ein Eigenheim in Ostfriesland kein Luxus, sondern auch für Geringverdiener eine Selbstverständlichkeit“ ist. Gleiches gilt für die beiden Grundstücke mit mehr als 900 Quadratmetern. Es ist gut, dass das Gericht nicht alle Menschen über einen Kamm schert. Es weist damit auf eine Schwäche des Wohnungsbauförderungsrechts hin, das die Jobcenter in Hartz IV-Angelegenheiten zu Grunde legen. Ein eigenes Haus gehört in Ostfriesland zum Leben dazu.
Der vom Sozialgericht zu beurteilende Fall kommt in unseren Sprechstunden öfter vor. Er ist exemplarisch: Eltern bauen in jungen Jahren ein Haus, meistens mit viel Eigenarbeit. Es ist auf die Zahl der Kinder zugeschnitten, und wenn diese aus dem Haus sind, in der Regel auch schuldenfrei. Das Haus dient als Alterssicherung, weil es von Mietzahlungen befreit.
Es ist diesen Hausbesitzern schwer zumutbar, im Falle von meistens unverschuldeter Arbeitslosigkeit das Haus aufgeben und in eine kleinere Mietwohnung umziehen zu müssen. Lobenswert ist auch, dass die Sozialrichter den Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Grundgesetz hervorgehoben und deutlich gemacht haben, dass Eltern gegenüber kinderlosen Paaren nicht benachteiligt werden dürfen, nur weil sie vorher Kinder großgezogen haben.
Wir hoffen, dass die Richter des Landes- oder sogar Bundessozialgerichts im Fall einer Revision die Lage ähnlich beurteilen wie ihre Auricher Kollegen.