SPD-Kreistagsfraktion und Kreisvorstand sind sich darüber im Klaren, dass nach geltender Rechtslage ein Antrag auf Bau eines Maststalles kaum abzulehnen sei. Darum handele der Landrat im Rahmen der derzeitigen Rechtslage.
Die Politik sei aber hier gefordert, denn die Privilegierung von Tiermastanlagen in der vorliegenden Größenordnung (80.000 Masthähnchen) sei der Allgemeinheit nicht mehr zu vermitteln, zumal der Genehmigungsanspruch ohnehin aus einer Zeit stamme, in der die heutigen Dimensionen von Intensivtierhaltung überhaupt nicht denkbar waren.
SPD-Kreistagsfraktion und SPD-Kreisvorstand fordern daher Bund und Land auf, für Planungshoheit der Kommunen bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen zu sorgen. Dazu müsse über eine entsprechende Bundesratsinitiative das Baugesetzbuch so geändert werden, dass Kommunen eine Möglichkeit zur planerischen Steuerung von Massentierhaltungsanlagen eröffnet werde.