Auf den ersten Blick sieht sich die Steuersenkung gut aus. Aber sie löst die Probleme nur halb. Denn der bürokratische Aufwand der Fluggesellschaften die Bearbeitung von Steuern und Ausnahmeformulare bleibt gleich hoch.
Der Vorschlag lautet deshalb: Grundsätzlich gehört die Flugverkehrssteuer abgeschafft, weil sie europäische Fluggäste und Fluggesellschaften zusätzlich belastet. Wenn sie jedoch nicht abgeschafft wird, müssen Flugzeuge von der Steuer ausgenommen werden, die weniger als 5,7 Tonnen Abfluggewicht auf die Waage bringen. Damit wäre der gewünschte Effekt erreicht: Die ostfriesischen Inselflieger, die alle unter der 5,7-Tonnen-Marke liegen, brauchen die Flugverkehrssteuer nicht zu zahlen und die Fluggesellschaften wären von einer Bürokratielast befreit. Der Bürokratieaufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Steuerertrag.
Der Wert 5,7 Tonnen ist nicht willkürlich gegriffen, sondern Flugzeuge bis zu dieser Gewichtsklasse sind auch vom Europäischen Emissionshandelssystem ausgenommen.