SPD: Bernhard Bramlage soll unser Landrat bleiben

Kreisvorstand und Kreistagsfraktion für erneute Kandidatur von Bernhard Bramlage

Sascha Laaken, Bernhard Bramlage und Horst Kuhl

Mit überaus klarer Zustimmung haben Kreisvorstand und Kreistagsfraktion der SPD im Landkreis Leer in ihren gestrigen Sitzungen die Bereitschaft von Landrat Bernhard Bramlage aufgenommen, bei der Landratswahl im nächsten Jahr erneut zu kandidieren.

Auch wenn die abschließende Entscheidung bei der Delegiertenversammlung liegt, so möchten wir Sie doch heute schon informieren, dass der Kreisvorstand und die Kreistagsfraktion der Delegiertenversammlung vorschlagen werden, Bernhard Bramlage erneut als Landrat zu nominieren.

 

Die gegenwärtige Amtszeit von Landrat Bramlage endet am 31.10.2014.

Er war schon 2001 im ersten Wahlgang mit 51,5 % direkt gewählt und bei der Landratswahl 2006 mit einem überzeugenden Wahlergebnis (67,7 %) von der Bevölkerung in seinem Amt bestätigt worden.

 

Der Landkreis Leer hat eine überaus positive Entwicklung zu verzeichnen. Daran hat Landrat Bramlage in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den politischen Gremien entscheidend mitgewirkt.

Vorausschauende Beschlussempfehlungen und Weichenstellungen, fachliche Kompetenz und großer Fleiß kennzeichnen die Arbeit von Bernhard Bramlage.

 

Die SPD setzt auf Kontinuität in der positiven Kreisentwicklung. Sie muss unser aller Ziel zum Wohle der Bevölkerung sein.

Vertreter von Kreisvorstand und Kreistagsfraktion der SPD haben schon frühzeitig Gespräche mit Landrat Bramlage über eine erneute Kandidatur für das Amt des Landrats aufgenommen.

Landrat Bramlage hat dabei deutlich gemacht, dass er sich vorstellen könne, für einen begrenzten Zeitraum noch im Amt zu bleiben, um für die Bevölkerung und die Kreisentwicklung wichtige Projekte auf den Weg zu bringen oder abzuschließen.

 

Eine Wiederwahl im Jahre 2014 würde nach dem vorliegenden Gesetzentwurf des Landes zwar nochmals für eine Amtszeit von sieben Jahren erfolgen, um die gemeinsame Wahl des Kreistages und des Landrates dann spätestens im Jahre 2021 zu ermöglichen. Danach sollen dann einheitliche Wahlzeiten von fünf Jahren auch für die Landratswahlen gelten.

Landrat Bramlage schloss jedoch eine erneute Amtszeit von sieben Jahren für sich aus.

Mit seinen Ansprüchen an die eigene Belastbarkeit und dem Wunsch, endlich einmal mehr Zeit für die Familie und vier kleine Enkelkinder zu haben, sei eine Amtszeit bis zum 72. Lebensjahr nicht vereinbar.

Wenn jetzt vom Landesgesetzgeber eine gleichzeitige Wahl der Kreistage und der Landräte angestrebt werde, dann biete sich im Landkreis Leer die Kommunalwahl 2016 dafür an.

Eine Wiederwahl im Jahre 2014 wolle er deshalb mit der Ankündigung verbinden, zum 31.10.2016 dann in den Ruhestand zu gehen. Diese Möglichkeit eröffne künftig das Gesetz.

 

Bis dahin wolle er gerne mit aller Kraft für das Wohl der Bevölkerung im Landkreis Leer arbeiten, so wie er das bisher getan habe. Und darauf freue er sich auch.