Paschke: „Die jetzt öffentlich erhobenen Vorwürfe, dass Arbeitnehmer von Subunternehmen regelmäßig über 300 Stunden gearbeitet haben, zeigen deutlich, dass politischer Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen eine Ausweitung der Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz und gesetzliche Regelungen über Mindestlöhne, damit Arbeitnehmer nicht gezwungen sind, durch Anhäufung von Überstunden ihr Auskommen zu haben.“
Dass durch die hohe Arbeitsbelastung die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Qualität der Arbeit Schaden nimmt, haben viele Studien bewiesen. „Solche Zustände können deshalb weder im Interesse des Unternehmens noch der Arbeitnehmer sein. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Meyer-Werft einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen für Werkvertragsarbeitnehmer abschließen will.“
Handlungsbedarf sieht Paschke vor allem in der Bundespolitik. Es geht hier nicht um Einzelfälle, sondern um ein System der Ausbeutung, das in vielen Branchen bundesweit angewandt wird. In diesem Zusammenhang fordert er rechtliche Rahmenbedingungen, die die Ausbeutung der Not oder der Unerfahrenheit von Arbeitnehmern verhindert und Missbrauch drastisch bestraft. „Gute Gesetze müssen aber auch kontrolliert werden“, so Paschke. „Die Gewinne aus dem Missbrauch müssen vollständig abgeschöpft werden. Es darf sich in Deutschland nicht lohnen, Profite zu Lasten von Arbeitnehmern und der Gesellschaft zu machen.“
Notwendig seien auch Beratungsstrukturen, damit Wanderarbeiter über ihre Rechte aufgeklärt und bei deren Durchsetzung unterstützt werden. „Das Wegsehen und die Probleme klein reden muss endlich ein Ende haben. Wir brauchen eine handlungsfähige und -willige Bundesregierung.“