Johanne Modder (SPD): Land bringt weitere Unterstützung für Kommunen auf den Weg

Hannover. Am 12. Juni 2015 wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen, hiernach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen hiervon rund 327 Millionen Euro. Diese Mittel werden durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz. Dieses wurde am Dienstag vom Kabinett auf den Weg gebracht.

Ich begrüße das zügige Vorgehen sehr. Die Landesregierung hat damit schon jetzt den Entwurf für ein Niedersächsisches Kommunalinvestitionsfördergesetz auf den Weg gebracht, hierdurch können die Gelder schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden“, erläutert die heimische Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Johanne Modder.

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. „Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Bei der Aufbringung des Eigenanteils sieht das Gesetz eine Spreizung von fünf bis fünfzehn Prozent vor. So könne gewährleistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben. Auch das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, unterstrich Johanne Modder.

Das Land übernimmt alle Förderbereiche des Bundes. Dieses sind Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Konversion. Darüber hinaus gäbe es auch den Förderbereich Breitband, wenn es sich um ländlichen Raum handele. Hier schlägt Niedersachsen vor in Anlehnung an die Definition aus dem ELER-Programm, das als ländlicher Raum das gesamte Landesgebiet außerhalb von Städten und Gemeinden mit 75.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern angesehen wird.

„Damit sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine zügige und unbürokratische Verteilung der Gelder an die Kommunen gewährleistet. Die Bundesmittel werden als Investitionspauschale in Form eines Budgets weitergeleitet. Somit haben unsere Kommunen größtmögliche Flexibilität. Ich gehe von einer zügigen Beratung aus, so dass das Gesetz schon im Juli verabschiedet werden könnte“, zeigte sich Johanne Modder erfreut.

Hier die Verteilung die Investitionspauschale im Einzelnen für den Landkreis Leer:

Stadt Borkum                                103.422,66 Euro

Gemeinde Bunde                           93.971,98 Euro

Samtgemeinde Hesel                   152.412,32 Euro

Gemeinde Jemgum                       45.204,81 Euro

Samtgemeinde Jümme                 88.965,90 Euro

Stadt Leer                                    789.111,73 Euro

Landkreis Leer                          2.576.280,80 Euro 

Gemeinde Moormerland              297.944,08 Euro

Gemeinde Ostrhauderfehn          156.194,73 Euro

Gemeinde Rhauderfehn               241.949,76 Euro

Gemeinde Uplengen                    139.088,90 Euro

Stadt Weener                               284.141,00 Euro

Gemeinde Westoverledingen       259.961,30 Euro