
Groote fragt, ob Luxemburg der Meyer-Werft eine steuerliche Sonderbehandlung gewehrt hat und ob Luxembourg die deutschen Steuerbehörden darüber informiert hat. Dazu ist Luxemburg gesetzlich („Tax ruling“) verpflichtet. Groote fragt weiter: Falls Luxemburg sich nicht gemeldet hat, haben dann deutsche Behörden nachgefragt? Falls dies versäumt worden ist: Was ist der Grund?
Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament wollen grenzüberschreitend tätigen Firmen die Schlupflöcher zur Steuervermeidung schließen. Deshalb sollen diese den Steuerbehörden ihres Landes offenlegen, wo sie welche Gewinne erzielen und welche Steuern entrichten. Groote: „Das ist gut für die Bürger, die Länder und für die europäische Wirtschaft.“
Das Europäische Parlament hat dies für Banken und Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Forstwirtschaft bereits beschlossen („Country-by-Country-Reporting“). Die Regelung soll nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten auf alle Großunternehmen ausgeweitet werden. Das haben sie in ihrer Fraktionssitzung am gestrigen Dienstag (30.Juni 2015) noch einmal einmütig mit einem entsprechenden Antrag bekräftigt. Darüber stimmt das Parlament am 8. Juli ab.