
Ostfriesland – „Menschen helfen Flüchtlingen durch Bürgschaftserklärungen und bekommen dafür jetzt dicke Rechnungen von den Arbeitsagenturen. Das geht gar nicht. Wir fordern daher eine schnelle, bundeseinheitliche Lösung im Sinne der Flüchtlingshelfer.“ Das sagten jetzt der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff (Pewsum) und die SPD-Landtagsabgeordnete Johanne Modder (Bunde). Modder wird am Rande der nächsten Plenarsitzung in Hannover mit Betroffenen sprechen. Die beiden SPD-Politiker unterstützen die Initiative von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, der die Bundesregierung in einem Brief zum Handeln aufgefordert hat, und setzen auf Gespräche mit der geschäftsführenden Arbeits- und Sozialministerin Katharina Barley. Modder und Saathoff ist zwar bewusst, dass die Rechnungsbescheide aus den Arbeitsagenturen rechtlich nicht zu beanstanden sind. Aber es sei ein fatales Signal, wenn ehrenamtliches Engagement bestraft wird. Zudem habe in den Jahren 2014 bis 2016, als Menschen mit Bürgschaftserklärungen gegenüber den Behörden für die Grundversorgung von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien halfen, rechtlich noch keine Klarheit bestanden. Das Land Niedersachsen ist weiterhin der Auffassung, dass die Bürgschaftserklärungen mit dem Tag der Anerkennung der Flüchtlinge enden. Das Bundesverwaltungsgericht habe jetzt aber anders entschieden. „Die Menschen und Hilfsorganisationen haben damals die Behörden durch ihr uneigennütziges Handeln entlastet. Wir dürfen sie jetzt nicht im Stich lassen“, sagen Saathoff und Modder. Durch Härtefallregelungen, „Entscheidungen mit Augenmaß“ oder spezielle Fonds können man das Problem lösen. Jetzt sei aber erst einmal der Bund am Zug, meinen Modder und Saathoff.
Zum Hintergrund: 2013 haben sich die Länder mit Ausnahme Bayerns auf eine Aufnahmeregelung verständigt, um in Deutschland lebenden Syrern zu helfen, die ihre Angehörigen aus den Bürgerkriegswirren in ihrer Heimat retten und nach Deutschland holen wollten. Diese Regelung haben aber auch Flüchtlingshelfer und Verbände und Organisationen wie beispielsweise Kirchengemeinden genutzt. Sie werden jetzt mit Bescheiden der Arbeitsagenturen konfrontiert, die ein einzelnen Fällen mehr als 100 000 Euro nachfordern.